HRA 26012:Solvin GmbH & Co. KG, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der Solvin PVC GmbH jeweils vom 28.08.2014 Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb "VC/PVC") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Solvin PVC GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 211408) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
30173 Hannover
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Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH & Co. KG