HRB 746856: Somentec Software GmbH, Schwäbisch Hall, Heinrich-Hertz-Straße 26, 63225 Langen (Hessen). Änderung der Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 24, 63225 Langen(Hessen)
Somentec Software GmbH, Schwäbisch Hall, Heinrich-Hertz-Straße 26, 63225 Langen (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2013. Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 26, 63225 Langen (Hessen). Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Energiedienstleistungen in erster Linie in den Bereichen Abrechung und Verbrauchserfassung sowie die Erbringung von Contracting-Dienstleistungen in der Energiewirtschaft für die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sowie für Gesellschaften, an denen die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder sich beteiligt. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen auch Computer-Software entwickeln und vertreiben sowie die Beratung und Schulung von Unternehmen übernehmen. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hartlieb, Christian, Reichenberg, * ‒.‒.‒‒; Polak, Olaf, Kelkheim, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Pfitzer, Ronald, Murrhardt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Käpplinger, Mark, Untermünkheim, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SOMENTEC Software Aktiengesellschaft, Langen (Hessen) (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34838) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.09.2013. Zugleich wurde der Sitz von Langen (Hessen) nach Schwäbisch Hall verlegt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.