Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Die Sommer & Co. GmbH mit dem Sitz in Döhlau (Amtsgericht
Hof HRB 210) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom
29.08.2022 und der Beschlüsse der
Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der
Gesellschaft verschmolzen. |
a)
08.09.2022
Schattner |
4 |
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b)
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund
des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2022 sowie der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Sommer Fassadensysteme-Stahlbau-
Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Döhlau
(Amtsgericht Hof HRA 832) verschmolzen. |
a)
08.09.2022
Schattner |
HRA 832:Sommer Fassadensysteme-Stahlbau-Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG, Döhlau, Industriestraße 1, 95182 Döhlau.Prokura erloschen: Fischer, Hans Peter, Hof; Götzelmann, Kurt, Eisingen, * ‒.‒.‒‒.
Sommer Metallbau-Stahlbau GmbH & Co. K.G., Döhlau, Industriestraße 1, 95182 Döhlau. Firma geändert, nun: Sommer Fassadensysteme-Stahlbau-Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG.
Sommer Metallbau-Stahlbau GmbH & Co. K.G., Döhlau, Industriestraße 1, 95182 Döhlau. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Sommer & Co. GmbH, Döhlau (Amtsgericht Hof HRB 210). Die Franz Sommer Bauelemente GmbH & Co. K.G. mit dem Sitz in Döhlau (Amtsgericht Hof HRA 1528) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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