HRB 501708: Sommer - Verfahrenstechnik GmbH, Saalfeld, Bahnhofstraße 10, 07318 Saalfeld. Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 10, 07318 Saalfeld.
Sommer - Verfahrenstechnik GmbH, Saalfeld (Zillestr. 14 a, 07318 Saalfeld). Berichtigt von Amts wegen: Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Firma Sommer - Verfahrenstechnik e.K., mit dem Sitz in Saalfeld (Amtsgericht Jena HRA 500484)aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 30.07.2007.
Sommer - Verfahrenstechnik GmbH, Saalfeld (Zillestr. 14 a, 07318 Saalfeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2007. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeiten als Generalauftragnehmer im Bereich von Abgasreinigungsanlagen, der Anlagenwartung und der Forschung im Bereich Energietechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Sommer, Elmar, Bad Blankenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Firma Sommer - Verfahrenstechnik GmbH, mit dem Sitz in Saalfeld (Amtsgericht Jena HRA 500484)aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 30.07.2007. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.