HRB 702780:Somont GmbH, Umkirch, Im Brunnenfeld 8, 79224 Umkirch.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.04.2014 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 702780:Somont GmbH, Umkirch, Im Brunnenfeld 8, 79224 Umkirch.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.04.2014 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AMB APPARATE + MASCHINENBAU GMBH", Langweid (Amtsgericht Augsburg HRB 21262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 702780:Somont GmbH, Umkirch, Im Brunnenfeld 8, 79224 Umkirch.Die Eintragung laufende Nummer 7 wird gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Somont GmbH, Umkirch, Im Brunnenfeld 8, 79224 Umkirch. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AMB APPARATE + MASCHINENBAU GMBH", Langweid (Amtsgericht Augsburg HRB 21262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Somont GmbH, Umkirch, Im Brunnenfeld 8, 79224 Umkirch. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Herstellung, die Vermarktung und der Vertrieb von Technologien, Software und von Maschinen, insbesondere in den Bereichen Steuerungs- und Regelungstechnik, Zellverbindungstechnologien, Zelltransportsystemen sowie optische Messtechnik. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Knoll, Gerhard, Umkirch, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klatz, Christian, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒. Prokura von Amts wegen berichtigt bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ruh, Matthias, Endingen am Kaiserstuhl, * ‒.‒.‒‒.
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