Sonderposten A. Kriete GmbH, Edewecht (Jüchterweg 33 a, 26188 Edewecht). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sonderposten A. Kriete, Inhaber Alexander Kriete e.K.Amtsgericht Oldenburg HRA 201108) am 17.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Sonderposten A. Kriete GmbH, Edewecht (Jüchterweg 33 a, 26188 Edewecht). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Sonderposten A. Kriete, Inhaberin Alexandra Kriete e.K. (Amtsgericht Oldenburg HRA 201108) auftretenden Kaufmann Alexandra Kriete übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.