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Sonnenhof Besitz GmbH & Co. KG, Dietzenbach (HRA 42475)

Firmendaten

Anschrift
Otto-Hahn-Str. 7
63128 Dietzenbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.sonnenhof-dtz.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 42475
Amtsgericht: Offenbach am Main
Rechtsform: GmbH
Keywords
Weihnachtsfeiern.n
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Sonnenhof Besitz GmbH & Co. KG aus Dietzenbach ist im Handelsregister Offenbach am Main unter der Nummer HRA 42475 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Sonnenhof Besitz GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Sonnenhof Besitz GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 29.09.2017
Neueintragung

HRA 42475: Sonnenhof Besitz GmbH & Co. KG, Dietzenbach, Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam. persönlich haftende Gesellschafterin: Sonnenhof GmbH, Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40639), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sonnenhof Besitz GmbH mit dem Sitz in Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 12389). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.09.2017
Veränderung

HRB 12389: Sonnenhof Besitz GmbH, Dietzenbach, Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 im Wege des Formwechsels in die Sonnenhof Besitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach am Main, HRA 42475) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.09.2011
Veränderung

Sonnenhof Besitz GmbH, Dietzenbach, Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Hotel Restaurant Sonnenhof Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40401) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

29.09.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Sonnenhof GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter