Sonoco-Alcore GmbH, Neuss (Falkenweg 3, 41468 Neuss). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sonoco Alcore GmbH (früher: Sonoco IPD GmbH) am 14. Juli 2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Sonoco-Alcore GmbH, Neuss (Falkenweg 3, 41468 Neuss). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02. Mai 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02. Mai 2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02. Mai 2005 mit der Sonoco IPD GmbH mit Sitz in Merzenich-Girbelsrath (Amtsgericht Düren, HRB 1850) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ahlstrom Cores GmbH, Neuss (Falkenweg 3, 41468 Neuss). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2004 ist die Satzung vollständig neu gefasst worden. Die Firma und der Gegenstand des Unternehmens wurden geändert. Neue Firma: Sonoco-Alcore GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertrieb von Kartonhülsen für die Papier- und Kartonfabrikation und sonstige Anwendungsbereiche, insbesondere unter der eingetragenen Marke "Alcore".