HRA 4506 FL: Sonwik Hafen GmbH & Co. KG, Flensburg, Am Fördeufer 4, 24944 Flensburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Sonwik Haus 4 GmbH & Co. KG mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 4507 FL) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
24944 Flensburg
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Amtsgericht: Flensburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG