HRB 5467:Sorax GmbH, Niederkassel, Cassiusweg 4, 53859 Niederkassel.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 5467:Sorax GmbH, Niederkassel, Cassiusweg 4, 53859 Niederkassel.Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzeröffnungsantrag mangels Masse nach § 26 InsO zurückgewiesen wurde.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
Ingo Bayer GmbH, Niederkassel, Cassiusweg 4, 53859 Niederkassel.Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sorax GmbH. Geschäftsführer: Trzaska, Mariusz, Polaniec, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bayer, Ingo, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒.
Ingo Bayer GmbH, Niederkassel, Cassiusweg 4, 53859 Niederkassel.Als nicht eingetragener Geschäftsführer ausgeschieden: Geschäftsführer: Ritter, Gerd, Eilenburg, * ‒.‒.‒‒.
Ingo Bayer GmbH, Niederkassel, Cassiusweg 4, 53859 Niederkassel.Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme der Verwaltung von und Beteiligung an anderen Unternehmen der Grundstücksbranche, insbesondere die Übernahme der Stellung einer unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) bei der mit Sitz in Niederkassel errichteten "BWG-Wohnungsbaugesellschaft GmbH & Co KG", die ihrerseits zum Gegenstand hat den An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in bebautem und unbebautem Zustand, Geschäfte gemäß § 34 c der Gewerbeordnung hierbei ausgenommen, ferner der An- und Verkauf von Baumaterialien sowie die Übernahme von Leistungen im Bereich der Fassaden- & Akustik-Technik außerhalb von Baubetreuungsleistungen und deren Weitergabe zur Durchführung durch Drittunternehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der sorax gmbh mit Sitz in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg, HRB 10092) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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