HRB 158579: Soummé GmbH, Hamburg, Teilfeld 8, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.390,00 EUR auf 29.167,00 EUR beschlossen. 29.167,00 EUR.
HRB 158579: Soummé GmbH, Hamburg, Teilfeld 8, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.777,00 EUR auf 27.777,00 EUR beschlossen. 27.777,00 EUR.
HRB 158579: Soummé GmbH, Hamburg, Teilfeld 8, 20459 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2019. Geschäftsanschrift: Teilfeld 8, 20459 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Körperpflegeprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bach, Sümmeyya, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bach, Sümmeyya, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Soummé e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117237) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.08.2019. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.08.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.