HRB 6152: Sound Quake Music GmbH, Lage, Elisabethstr. 14, 32791 Lage. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 6152: Sound Quake Music GmbH, Lage, Elisabethstr. 14, 32791 Lage. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr Liquidator: Wiemann, Jan, Detmold, * ‒.‒.‒‒; Winter, Knut, Reinbek, * ‒.‒.‒‒.
Sound Quake Music GmbH, Lage, Elisabethstr. 7, 32791 Lage. Änderung zur Geschäftsanschrift: Elisabethstr. 14, 32791 Lage.
Sound Quake Music GmbH, Lage (Elisabethstr. 7, 32791 Lage). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2006. Gegenstand: Der Einzel- und Großhandel, der den Vertrieb von Tonträgern zum Gegenstand hat, sowie der Handel mit physischen und digitalen Tonträgern und Musiklizenzen, Veranstaltung von Musikreisen, Eventmanagement, Musikproduktion und Musikalienhandel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiemann, Jan, Detmold, * ‒.‒.‒‒; Winter, Knut H., Lage, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Sound Quake Records Wieman + Winter OHG, Lage (AG Lemgo, HRA 4409) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.