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Sozialpädagogische Hilfen gemeinnützige GmbH, Bochum (HRB 21130)

Firmendaten

Anschrift
Glockengarten 70
44803 Bochum
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 21130
Amtsgericht: Bochum
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Sozialpädagogische Hilfen gemeinnützige GmbH aus Bochum ist im Handelsregister Bochum unter der Nummer HRB 21130 verzeichnet. Nach der Gründung am 17.08.2023 hat die Sozialpädagogische Hilfen gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO und die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO. 3. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke nach Abs. 2 insbesondere durch folgende Maßnahmen a) sozialpädagogische Familienhilfe in Form der Erziehung in Vollzeitpflege entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie (Pflegefamilie) gern. § 33 Satz 1 SGB VIII b) sozialpädagogische Familienhilfe in Form der qualifizierten Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche gem. § 33 Satz 2 SBG VIII, beispielsweise für Kinder und Jugendliche mit globalen Entwicklungsund Verhaltensauffälligkeiten, die aus mehrfachbelasteten Familiensystemen stammen, für Kinder und Jugendliche, die häufig wechselnden Bezugspersonen, Wechsel der Lebensorte, Mangelversorgung, psychischer und physischer Gewalterfahrungen, seelischer Vernachlässigung oder anderer traumatischer Erfahrungen über lange Zeiträume ausgesetzt waren und für Kinder und Jugendliche, die angeborene Entwicklungsbeeinträchtigungen, chronische Erkrankungen oder erhebliche traumaspezifische Belastungsreaktionen aufweisen, c) sozialpädagogische Familienhilfe in Form der inklusiv-intensiven Sonderpflege bei besonderer Entwicklungsbeeinträchtigung mit außergewöhnlich intensivem Betreuungsbedarf gem. § 33 Satz 2 SBG VIII, beispielsweise wegen Beeinträchtigung der seelischen Entwicklung gem. § 35 a SGB VIII, wegen besonderen Beeinträchtigungen im Betreuungsalltag aufgrund diagnostiziertem fetalen Alkoholsyndrom oder Trauma-Folgestörung, wegen Notwendigkeit psychotherapeutischer Behandlung oder heilpädagogischer Therapie, wegen bereits erfolgter stationärer kinderund jugendpsychiatrischer Behandlung, wegen Notwendigkeit einer Integrationskraft in Kindergarten oder Schule oder wegen der Feststellung schulischen Förderbedarfs d) Die in a) bis c) genannten Maßnahmen der Pflege werden auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere gemäß §§ 80 SBG IX, 44 SGB VIII durchgeführt. Dabei wird auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in besonderem Maße Rücksicht genommen, um ihnen gesellschaftliche Akzeptanz und Teilhabe zukommen zu lassen. e) Die in a) bis d) genannten Maßnahmen werden verwirklicht durch (1) Belegungsprüfungen nach Anfrage der Jugendämter inklusive der Dokumentation und Klärung der Fallgeschichte, Aktenlage, voraussichtliche Dauer, Umfang der Besuchskontakte und voraussichtliche Dauer (2) Kooperation mit den Jugendämtern hinsichtlich Häufigkeit der Besuchskontakte, Bedarfe der angenommenen Kinder, Klärung der Perspektive, Rückkehr in Herkunftsfamilie und anderen Absprachen mit den Jugendämtern (3) Vernetzung der Pflegefamilien mit anderen Hilfsangeboten (4) Fachberatung der Pflegefamilien durch kontinuierlichen persönlichen Kontakt zu Pflegefamilien und zeitnahe Unterstützung bei Bedarf und in Krisenzeiten (5) Fortlaufende Dokumentation des Betreuungsverlaufs, Erstellung von Erst-, Entwicklungs- und Abschlussberichten, Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit den Jugendämtern (6) Anregung zur aktiven Freizeitgestaltung durch fortlaufende Fachberatung (7) Koordination und Begleitung der Kontakte zur Herkunftsfamilie (8) die Partizipation von Kindern / Jugendlichen durch die einer entwicklungsentsprechenden Mitwirkung und Einflussnahme auf Entscheidungen, den Einbezug in den Hilfeplanungsprozess, die Nutzung interner und externer Beschwerdemöglichkeiten sowie den Verweis auf die Ombudschaft Jugendhilfe NRW bei Konflikten mit dem öffentlichen oder freien Träger (9) Gefährdungseinschätzung und Einleitung notwendiger Maßnahmen bei kindeswohlgefährdenden Situationen (§ 8a SGB VIII) durch eine erfahrene Kinderschutzfachkraft sowie Abschluss von Vereinbarungen mit den Jugendämtern zur Sicherstellung des Schutzauftrags in den Pflegefamilien bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowie Erstellung einer internen Handlungsleitlinie für Fälle der vermuteten oder konkreten kindeswohlgefährdenden Situation (10) Abklärung mit dem Jugendamt bezüglich Folgemaßnahmen für Zeit nach Aufenthalt in Pflegefamilie (11) Im Bezug auf die Pflegeeltern Vorbereitung und Durchführung der Qualifizierungsseminare und Fortbildungsveranstaltungen, Erstellung von Eignungseinschätzungen potentieller Pflegefamilien, Dokumentation von Ereignissenund Pflegeverlauf f) Die in a) bis d) genannten Maßnahmen dienen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen bezüglich ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Schwerpunkt ist die Schaffung von Chancengleichheit für junge Menschen sowie die Unterstützung dieser bei der sinnstiftenden Gestaltung des Lebens.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Sozialpädagogische Hilfen gemeinnützige GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 01.11.2023)

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Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Sozialpädagogische Hilfen gemeinnützige
GmbH
b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Glockengarten 70, 44803 Bochum
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff.
AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr.
4 AO, die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 7 AO und die Förderung der Hilfe für
Menschen mit Behinderung gemäß § 52
Abs. 2 Nr. 10 AO.
3. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke nach
Abs. 2 insbesondere durch folgende
Maßnahmen
a) sozialpädagogische Familienhilfe in
Form der Erziehung in Vollzeitpflege
entsprechend dem Alter und
Entwicklungsstand des Kindes oder des
Jugendlichen und seinen persönlichen
Bindungen in einer anderen Familie als der
Herkunftsfamilie (Pflegefamilie) gern. § 33
Satz 1 SGB VIII
b) sozialpädagogische Familienhilfe in
Form der qualifizierten Vollzeitpflege für
besonders entwicklungsbeeinträchtigte
Kinder und Jugendliche gem. § 33 Satz 2
SBG VIII, beispielsweise für Kinder und
Jugendliche mit globalen Entwicklungsund
Verhaltensauffälligkeiten, die aus
mehrfachbelasteten Familiensystemen
stammen, für Kinder und Jugendliche, die
häufig wechselnden Bezugspersonen,
Wechsel der Lebensorte,
Mangelversorgung, psychischer und
physischer Gewalterfahrungen, seelischer
Vernachlässigung oder anderer
traumatischer Erfahrungen über lange
Zeiträume ausgesetzt waren und für Kinder
und Jugendliche, die angeborene
Entwicklungsbeeinträchtigungen,
chronische Erkrankungen oder erhebliche
traumaspezifische Belastungsreaktionen
aufweisen,
c) sozialpädagogische Familienhilfe in Form
der inklusiv-intensiven Sonderpflege bei
besonderer Entwicklungsbeeinträchtigung
mit außergewöhnlich intensivem
Betreuungsbedarf gem. § 33 Satz 2 SBG
VIII, beispielsweise wegen
Beeinträchtigung der seelischen
Entwicklung gem. § 35 a SGB VIII, wegen
besonderen Beeinträchtigungen im
Betreuungsalltag aufgrund diagnostiziertem
fetalen Alkoholsyndrom oder Trauma-
Folgestörung, wegen Notwendigkeit
psychotherapeutischer Behandlung oder
heilpädagogischer Therapie, wegen bereits
erfolgter stationärer kinderund
jugendpsychiatrischer Behandlung, wegen
Notwendigkeit einer Integrationskraft in
Kindergarten oder Schule oder wegen der
Feststellung schulischen Förderbedarfs
d) Die in a) bis c) genannten Maßnahmen
der Pflege werden auch für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung, insbesondere
gemäß §§ 80 SBG IX, 44 SGB VIII
durchgeführt. Dabei wird auf die
besonderen Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung in
besonderem Maße Rücksicht genommen,
um ihnen gesellschaftliche Akzeptanz und
Teilhabe zukommen zu lassen.
e) Die in a) bis d) genannten Maßnahmen
werden verwirklicht durch
(1) Belegungsprüfungen nach Anfrage der
Jugendämter inklusive der Dokumentation
und Klärung der Fallgeschichte, Aktenlage,
voraussichtliche Dauer, Umfang der
Besuchskontakte und voraussichtliche
Dauer
(2) Kooperation mit den Jugendämtern
hinsichtlich Häufigkeit der
Besuchskontakte,
Bedarfe der angenommenen Kinder,
Klärung der Perspektive, Rückkehr in
Herkunftsfamilie und anderen Absprachen
mit den Jugendämtern
(3) Vernetzung der Pflegefamilien mit
anderen Hilfsangeboten
(4) Fachberatung der Pflegefamilien durch
kontinuierlichen persönlichen Kontakt
zu Pflegefamilien und zeitnahe
Unterstützung bei Bedarf und in
Krisenzeiten
(5) Fortlaufende Dokumentation des
Betreuungsverlaufs, Erstellung von Erst-,
Entwicklungs- und Abschlussberichten,
Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit den
Jugendämtern
(6) Anregung zur aktiven Freizeitgestaltung
durch fortlaufende Fachberatung
(7) Koordination und Begleitung der
Kontakte zur Herkunftsfamilie
(8) die Partizipation von Kindern /
Jugendlichen durch die einer
entwicklungsentsprechenden Mitwirkung
und Einflussnahme auf Entscheidungen,
den Einbezug in den Hilfeplanungsprozess,
die Nutzung interner und externer
Beschwerdemöglichkeiten sowie den
Verweis auf die Ombudschaft Jugendhilfe
NRW bei Konflikten mit dem öffentlichen
oder freien Träger
(9) Gefährdungseinschätzung und
Einleitung notwendiger Maßnahmen bei
kindeswohlgefährdenden Situationen (§ 8a
SGB VIII) durch eine erfahrene
Kinderschutzfachkraft sowie Abschluss von
Vereinbarungen mit den Jugendämtern zur
Sicherstellung des Schutzauftrags in den
Pflegefamilien bei dem Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung sowie Erstellung
einer internen Handlungsleitlinie für Fälle
der vermuteten oder konkreten
kindeswohlgefährdenden Situation
(10) Abklärung mit dem Jugendamt
bezüglich Folgemaßnahmen für Zeit nach
Aufenthalt in Pflegefamilie
(11) Im Bezug auf die Pflegeeltern
Vorbereitung und Durchführung der
Qualifizierungsseminare und
Fortbildungsveranstaltungen, Erstellung
von Eignungseinschätzungen potentieller
Pflegefamilien, Dokumentation von
Ereignissenund Pflegeverlauf
f) Die in a) bis d) genannten Maßnahmen
dienen zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen bezüglich ihrer Entwicklung
und Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Schwerpunkt ist die Schaffung von
Chancengleichheit für junge Menschen
sowie die Unterstützung dieser bei der
sinnstiftenden Gestaltung des Lebens.
25.000,00
EUR
a)
Jeder Geschäftsführer ist
einzel­vertretungs­berech­tigt. Die Gesellschaft hat
einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der
Gesellschafterversammlung bestellt oder
abberufen werden.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bazan, Markus, Witten, * ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2023
a)
30.10.2023
Wackerbeck

Historie 1

30.10.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Markus Bazan
Geschäftsführer