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a)
Sozialpädagogische Hilfen gemeinnützige
GmbH
b)
Bochum
Geschäftsanschrift:
Glockengarten 70, 44803 Bochum
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff.
AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 Nr.
4 AO, die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 S. 1
Nr. 7 AO und die Förderung der Hilfe für
Menschen mit Behinderung gemäß § 52
Abs. 2 Nr. 10 AO.
3. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke nach
Abs. 2 insbesondere durch folgende
Maßnahmen
a) sozialpädagogische Familienhilfe in
Form der Erziehung in Vollzeitpflege
entsprechend dem Alter und
Entwicklungsstand des Kindes oder des
Jugendlichen und seinen persönlichen
Bindungen in einer anderen Familie als der
Herkunftsfamilie (Pflegefamilie) gern. § 33
Satz 1 SGB VIII
b) sozialpädagogische Familienhilfe in
Form der qualifizierten Vollzeitpflege für
besonders entwicklungsbeeinträchtigte
Kinder und Jugendliche gem. § 33 Satz 2
SBG VIII, beispielsweise für Kinder und
Jugendliche mit globalen Entwicklungsund
Verhaltensauffälligkeiten, die aus
mehrfachbelasteten Familiensystemen
stammen, für Kinder und Jugendliche, die
häufig wechselnden Bezugspersonen,
Wechsel der Lebensorte,
Mangelversorgung, psychischer und
physischer Gewalterfahrungen, seelischer
Vernachlässigung oder anderer
traumatischer Erfahrungen über lange
Zeiträume ausgesetzt waren und für Kinder
und Jugendliche, die angeborene
Entwicklungsbeeinträchtigungen,
chronische Erkrankungen oder erhebliche
traumaspezifische Belastungsreaktionen
aufweisen,
c) sozialpädagogische Familienhilfe in Form
der inklusiv-intensiven Sonderpflege bei
besonderer Entwicklungsbeeinträchtigung
mit außergewöhnlich intensivem
Betreuungsbedarf gem. § 33 Satz 2 SBG
VIII, beispielsweise wegen
Beeinträchtigung der seelischen
Entwicklung gem. § 35 a SGB VIII, wegen
besonderen Beeinträchtigungen im
Betreuungsalltag aufgrund diagnostiziertem
fetalen Alkoholsyndrom oder Trauma-
Folgestörung, wegen Notwendigkeit
psychotherapeutischer Behandlung oder
heilpädagogischer Therapie, wegen bereits
erfolgter stationärer kinderund
jugendpsychiatrischer Behandlung, wegen
Notwendigkeit einer Integrationskraft in
Kindergarten oder Schule oder wegen der
Feststellung schulischen Förderbedarfs
d) Die in a) bis c) genannten Maßnahmen
der Pflege werden auch für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung, insbesondere
gemäß §§ 80 SBG IX, 44 SGB VIII
durchgeführt. Dabei wird auf die
besonderen Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung in
besonderem Maße Rücksicht genommen,
um ihnen gesellschaftliche Akzeptanz und
Teilhabe zukommen zu lassen.
e) Die in a) bis d) genannten Maßnahmen
werden verwirklicht durch
(1) Belegungsprüfungen nach Anfrage der
Jugendämter inklusive der Dokumentation
und Klärung der Fallgeschichte, Aktenlage,
voraussichtliche Dauer, Umfang der
Besuchskontakte und voraussichtliche
Dauer
(2) Kooperation mit den Jugendämtern
hinsichtlich Häufigkeit der
Besuchskontakte,
Bedarfe der angenommenen Kinder,
Klärung der Perspektive, Rückkehr in
Herkunftsfamilie und anderen Absprachen
mit den Jugendämtern
(3) Vernetzung der Pflegefamilien mit
anderen Hilfsangeboten
(4) Fachberatung der Pflegefamilien durch
kontinuierlichen persönlichen Kontakt
zu Pflegefamilien und zeitnahe
Unterstützung bei Bedarf und in
Krisenzeiten
(5) Fortlaufende Dokumentation des
Betreuungsverlaufs, Erstellung von Erst-,
Entwicklungs- und Abschlussberichten,
Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit den
Jugendämtern
(6) Anregung zur aktiven Freizeitgestaltung
durch fortlaufende Fachberatung
(7) Koordination und Begleitung der
Kontakte zur Herkunftsfamilie
(8) die Partizipation von Kindern /
Jugendlichen durch die einer
entwicklungsentsprechenden Mitwirkung
und Einflussnahme auf Entscheidungen,
den Einbezug in den Hilfeplanungsprozess,
die Nutzung interner und externer
Beschwerdemöglichkeiten sowie den
Verweis auf die Ombudschaft Jugendhilfe
NRW bei Konflikten mit dem öffentlichen
oder freien Träger
(9) Gefährdungseinschätzung und
Einleitung notwendiger Maßnahmen bei
kindeswohlgefährdenden Situationen (§ 8a
SGB VIII) durch eine erfahrene
Kinderschutzfachkraft sowie Abschluss von
Vereinbarungen mit den Jugendämtern zur
Sicherstellung des Schutzauftrags in den
Pflegefamilien bei dem Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung sowie Erstellung
einer internen Handlungsleitlinie für Fälle
der vermuteten oder konkreten
kindeswohlgefährdenden Situation
(10) Abklärung mit dem Jugendamt
bezüglich Folgemaßnahmen für Zeit nach
Aufenthalt in Pflegefamilie
(11) Im Bezug auf die Pflegeeltern
Vorbereitung und Durchführung der
Qualifizierungsseminare und
Fortbildungsveranstaltungen, Erstellung
von Eignungseinschätzungen potentieller
Pflegefamilien, Dokumentation von
Ereignissenund Pflegeverlauf
f) Die in a) bis d) genannten Maßnahmen
dienen zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen bezüglich ihrer Entwicklung
und Erziehung zu einer
eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Schwerpunkt ist die Schaffung von
Chancengleichheit für junge Menschen
sowie die Unterstützung dieser bei der
sinnstiftenden Gestaltung des Lebens. |
25.000,00
EUR |
a)
Jeder Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft hat
einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der
Gesellschafterversammlung bestellt oder
abberufen werden.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bazan, Markus, Witten, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2023 |
a)
30.10.2023
Wackerbeck |