Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Organe der
Gesellschaft), § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) und § 8
(Gesellschafterbeschlüsse), die Strreichung der §§ 9 bis 11
sowie die neue Nummerierung der nachfolgenden
Paragraphen beschlossen. |
a)
06.06.2023
Götze |
HRB 100506: Sozialstation Ammerland-Wesermarsch GmbH, Nordenham, Bahnhofstr. 34, 26954 Nordenham. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 120.000,00 EUR auf 239.000,00 EUR beschlossen. 239.000,00 EUR.
Sozialstation Ammerland-Wesermarsch GmbH, Nordenham, Bahnhofstr. 34, 26954 Nordenham. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 mit Änderungen vom 21.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 12.07.2012 und 15.01.2013 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2012 und 15.01.2013 mit der Sozialstation Rastede gGmbH mit Sitz in Rastede (Amtsgericht Oldenburg HRB 120929) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Sozialstation Nordenham-Butjadingen-Stadland gGmbH, Nordenham, Bahnhofstr. 34, 26954 Nordenham. Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 42.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Sozialstation Rastede gGmbH mit Sitz in Rastede (Amtsgericht Oldenburg HRB 120929) und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 1 (Firma und Sitz, Dauer, Kalenderjahr), § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft), § 6 (Geschäftsführung, Vertretung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 (Aufsichtsrat) und § 11 (Einberufung des Aufsichtsrats, Beschlussfassung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz, Dauer, Kalenderjahr) beschlossen. Neue Firma: Sozialstation Ammerland-Wesermarsch GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten und teilstationären sozial- und gesundheitspflegerischen Diensten, der ambulanten und teilstationären Krankenpflege, der Haus- und Familienpflege und der Altenpflege. Stammkapital: 119.000,00 EUR.
Sozialstation Nordenham- Butjadingen-Stadland GmbH, Nordenham, Bahnhofstr. 34, 26954 Nordenham.Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2 und 6 (bis § 5) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmsgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen und den Gesellschaftsvertrag teilweise neu gefasst. Neue Firma: Sozialstation Nordenham-Butjadingen-Stadland gGmbH. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 34, 26954 Nordenham. Neuer Unternehmensgegenstand: Versorgung der Bevölkerung mit dem ambulanten sozial- und gesundheitspflegerischen Dienst, der ambulanten Krankenpflege, der Haus- und Familienpflege und der Altenpflege zu gewährleisten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.