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c)
Gegenstand geändert, nun:
1. Die Förderung der Altenhilfe und die
Förderung des Wohlfahrtswesens im
Landkreis Schaumburg. Der
Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Pflege von körperlich,
geistig oder seelisch hilfsbedürftigen
Menschen (§ 53 Nr. 1 der
Abgabenordnung) im Sinne evangelischer
Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung
der Evangelischen Kirche und in
praktischer Ausübung christlicher
Nächstenliebe durch von der Gesellschaft
betriebene Rotkreuzbewegung
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität,
Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und
Universalität.
2. Dieser Zweck wird insbesondere auch
verwirklicht durch die Unterhaltung und den
Betrieb ambulanter sozialpflegerischer
Dienste, Ambulante Pflege, Alten- und
Familienpflege, Betreutes Wohnen sowie
Angebot und Förderung offener Altenarbeit.
3. Der Zweck der Gesellschaft wird ferner
verwirklicht durch das planmäßige
Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v.
§§ 51 ff. AO steuerbegünstigten
Körperschaften des
Unternehmensverbunds des Deutsches
Rotes Kreuz Kreisverband Schaumburg e.
V. und seiner nachgeordneten
Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO, dazu
gehörend die Deutsches Rotes Kreuz
Schaumburg Service gGmbH und die
Deutsches Rotes Kreuz Soziale Dienste
Schaumburg gGmbH, sowie ggf. weiterer
hinzukommender Verbundgesellschaften
nach Maßgabe einer dem Finanzamt
einzureichenden Liste kooperierender
steuerbegünstigter Körperschaften.
Das Zusammenwirken geschieht
insbesondere durch die Entgegennahme
und/oder Erbringung von Verwaltungs- und
Dienstleistungen sowie
Personalüberlassungen für und von den
steuerbegünstigten Gesellschaften und
Einrichtungen, die dem DRK-Schaumburg-
Unternehmensverbund angeschlossen
sind, zur Verwirklichung der jeweiligen
Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger
nach näherer Maßgabe der dem Finanzamt
gesondert einzureichenden Liste
kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO
Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO.
4. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die der
Einreichung oder Förderung des
Gesellscahftszweckes dienen.
Insbesondere darf sie zu diesem Zweck
auch andere Gesellschaften und
Einrichtungen, die steuerbegünstigte
Zwecke verfolgen, gründen oder sich an
ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch
Zweigniederlassungen errichten.
5. Den Gesellschaftern ist es nicht
gestattet, auf dem Gebiet des Stadtgebiets
Rinteln mit den Ortsteilen mit der
Gesellschaft für eigene oder fremde
Rechnung in Konkurrenz zu treten oder
sich an Konkurrenzunternehmen direkt oder
indirekt zu beteiligen. Das
Wettbewerbsverbot gilt nicht für den Betrieb
von teilstationären oder stationären
Altenhilfeeinrichtungen. |
110.500,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 80.500,00 EUR auf
110.500,00 EUR beschlossen.
Ferner wurde die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und
damit die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der
Gesellschaft) sowie in § 14 (Vertretung der Gesellschaft)
beschlossen. |
a)
16.08.2024
Schumann |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
von der Osten, Joachim, Stuhr, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Rose, Petra, Winsen, * ‒.‒.‒‒
Einzelprokura:
Beier, Jens, Obernkirchen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.05.2024
Hartmann |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (Az. 47 IN
83/22) vom 28.03.2024 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
05.04.2024
Schumann |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Brusermann, Dagmar, Neustadt am
Rübenberge, * ‒.‒.‒‒
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
von der Osten, Joachim, Stuhr, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hoffmann, Thomas, Nordsehl, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.04.2023
Hartmann |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg (47 IN 83/22)
vom 01.03.2023 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Es ist die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
10.03.2023
Hartmann |