HRB 718574: Sozialstation St. Elisabeth gGmbH, Oberkirch, Renchener Straße 3, 77704 Oberkirch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2018. Geschäftsanschrift: Renchener Straße 3, 77704 Oberkirch. Gegenstand: 1. Die umfassende Betreuung hilfebedürftiger Familien, Kranker, Behinderter und alter Menschen durch Kranken-, Haus- und Familienpflege. Die Gesellschaft kann weitere soziale Dienste ein- und angliedern, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind. 2. Der Betrieb der Sozialstation St. Elisabeth und der Aufbau neuer caritativer Geschäftsbereiche. 3. Die Förderung der Aus- und Fortbildung, insbesondere die Ausbildung und Qualifizierung von Altenpflegenden, Altenpflegehelfern und die Ausbildung in weiteren Berufen der Gesundheits-, Alten- und Behindertenhilfe sowie der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Ritter, Thomas, Schutterwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Sozialstation St. Elisabeth Renchtal e.V.", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 490105), gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
77704 Oberkirch
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: gGmbH