HRB 722145: Sozialstation St. Vinzenz gemeinnützige GmbH, Durmersheim, Speyerer Straße 55, 76448 Durmersheim. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Ergänzung eines neuen § 19 (Anvertrautenschutz) beschlossen.
HRB 722145: Sozialstation St. Vinzenz gemeinnützige GmbH, Durmersheim, Speyerer Straße 55, 76448 Durmersheim. Die Gesellschaft hat am 07.07.2021 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 722145:Sozialstation St. Vinzenz gemeinnützige GmbH, Durmersheim, Speyerer Straße 55, 76448 Durmersheim.Die Gesellschaft hat am 23.07.2015 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 722145:Sozialstation St. Vinzenz gemeinnützige GmbH, Durmersheim, Speyerer Straße 55, 76448 Durmersheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2015. Geschäftsanschrift: Speyerer Straße 55, 76448 Durmersheim. Gegenstand: Die Förderung der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege. Dazu gehören auch die Beratung und Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen, die Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten, die Unterstützung von an Demenz erkrankten Menschen und die Entlastung der Pflegenden. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer Sozialstation. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Reichl, Martina, Bischweier, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Sozialstation für ambulante Pflegedienste St. Vinzenz e.V.", Durmersheim (Amtsgericht Mannheim VR 520263) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.