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Sozialstiftung Bamberg, Bamberg (HRA 12894)

Firmendaten

Anschrift
Buger Str. 80
96049 Bamberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2003
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 12894
Amtsgericht: Bamberg
Rechtsform:
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Sozialstiftung Bamberg aus Bamberg ist im Handelsregister Bamberg unter der Nummer HRA 12894 verzeichnet. Nach der Gründung am 18.07.2003 hat die Sozialstiftung Bamberg ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. (2) Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung des Klinikums Bamberg mit den Standorten Bruderwald und Michaelsberg verwirklicht. (3) Die Förderung der Altenhilfe und die Förderung mildtätiger Zwecke werden insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime Antonistift und Bürgerspital verwirklicht. (4) Die steuerbegünstigten Satzungszwecke können auch durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften verfolgt werden, insbesondere für Betriebe der Altenhilfe. (5) Die Stiftung kann den Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime Antonistift und Bürgerspital auf einen anderen gemeinnützigen Träger übertragen und diesen hierzu mit Erträgnissen aus dem sonstigen Stiftungsvermögen und etwaigen anderen Zuwendungen unterstützen. Kumulative Voraussetzungen für die Übertragung sind, dass 1. die Stiftung einen beherrschenden Einfluss auf den neuen Träger ausüben kann, 2. die satzungsgemäßen Rechte und Kompetenzen des Stiftungsrates sowie des Stadtrates der Stadt Bamberg uneingeschränkt durch Verankerung entsprechender Durchgriffsrechte in der Satzung des neuen Trägers erhalten bleiben, 3. die Stiftung weiterhin für den dauerhaften Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime garantiert, etwaige Verluste des neuen Trägers übernimmt und im Bedarfsfall ausreichend Liquidität zur Verfügung stellt. (6) Im Rahmen der Zweckerfüllung kann die Stiftung weitere Einrichtungen der stationären, teilstationären oder ambulanten Versorgung oder Betreuung errichten, unterhalten, betreiben und gegebenenfalls auch schließen, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. (7) Im Bereich der Altenhilfe und im Bereich der selbstlosen Unterstützung von Personen im Sinne des §53 Nr. 1 AO beschränkt sich der Wirkungskreis der Stiftung grundsätzlich auf das Gebiet der Stadt Bamberg. Soweit es für eine nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks erforderlich ist, können im Einzelfall Ausnahmen von der örtlichen Beschränkung zugelassen werden. Die Zustimmung der Stiftungsaufsichtsbehörde sowie der betroffenen Gebietskörperschaften ist dafür erforderlich. (8) Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit im Gebiet der Stadt Bamberg. Eine Tätigkeit auch außerhalb des Gebiets der Stadt Bamberg ist zulässig, soweit es für eine nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks erforderlich ist und die betroffene Gebietskörperschaft zustimmt. (9) Durch den Einsatz der Stiftungsmittel sollen keine Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand im weitesten Sinne finanziert werden. (10) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsrnäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.' Die Sozialstiftung Bamberg weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 21.10.2024)

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Registermeldungen 4

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 c)
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens, die Förderung der
Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung
von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO.
(2) Die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens wird insbesondere durch
den Betrieb und die Unterhaltung des
Klinikums Bamberg mit den Standorten
Bruderwald und Michaelsberg verwirklicht.
(3) Die Förderung der Altenhilfe und die
Förderung mildtätiger Zwecke werden
insbesondere durch den Betrieb und die
Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime
Antonistift und Bürgerspital verwirklicht.
(4) Die steuerbegünstigten Satzungszwecke
können auch durch die Beschaffung von
Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO und deren
Weiterleitung an steuerbegünstigte
Körperschaften verfolgt werden, insbesondere
für Betriebe der Altenhilfe.
(5) Die Stiftung kann den Betrieb und die
Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime
Antonistift und Bürgerspital auf einen anderen
gemeinnützigen Träger übertragen und diesen
hierzu mit Erträgnissen aus dem sonstigen
Stiftungsvermögen und etwaigen anderen
Zuwendungen unterstützen. Kumulative
Voraussetzungen für die Übertragung sind,
dass
1. die Stiftung einen beherrschenden Einfluss
auf den neuen Träger ausüben kann,
2. die satzungsgemäßen Rechte und
Kompetenzen des Stiftungsrates sowie des
Stadtrates der Stadt Bamberg
uneingeschränkt durch Verankerung
entsprechender Durchgriffsrechte in der
Satzung des neuen Trägers erhalten bleiben,
3. die Stiftung weiterhin für den dauerhaften
Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und
Pflegeheime garantiert, etwaige Verluste des
neuen Trägers übernimmt und im Bedarfsfall
ausreichend Liquidität zur Verfügung stellt.
(6) Im Rahmen der Zweckerfüllung kann die
Stiftung weitere Einrichtungen der stationären,
teilstationären oder ambulanten Versorgung
oder Betreuung errichten, unterhalten,
betreiben und gegebenenfalls auch schließen,
soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich
zulässig ist.
(7) Im Bereich der Altenhilfe und im Bereich
der selbstlosen Unterstützung von Personen
im Sinne des §53 Nr. 1 AO beschränkt sich der
Wirkungskreis der Stiftung grundsätzlich auf
das Gebiet der Stadt Bamberg. Soweit es für
eine nachhaltige Verwirklichung des
Stiftungszwecks erforderlich ist, können im
Einzelfall Ausnahmen von der örtlichen
Beschränkung zugelassen werden. Die
Zustimmung der Stiftungsaufsichtsbehörde
sowie der betroffenen Gebietskörperschaften
ist dafür erforderlich.
(8) Im Bereich des öffentlichen
Gesundheitswesens liegt der Schwerpunkt der
Tätigkeit im Gebiet der Stadt Bamberg. Eine
Tätigkeit auch außerhalb des Gebiets der
Stadt Bamberg ist zulässig, soweit es für eine
nachhaltige Verwirklichung des
Stiftungszwecks erforderlich ist und die
betroffene Gebietskörperschaft zustimmt.
(9) Durch den Einsatz der Stiftungsmittel
sollen keine Pflichtaufgaben der öffentlichen
Hand im weitesten Sinne finanziert werden.
(10) Mittel der Stiftung dürfen nur für die
satzungsrnäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Stifter erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln der Stiftung.
a)
Der Stiftungsrat hat durch Beschluss vom 09.12.2021 die
Änderung des § 11 (Vorstand) sowie durch Beschluss vom
19.07.2022 die Änderung des § 2 (Stiftungszweck) der Satzung
beschlossen.
a)
23.09.2024
Sternadl
3 b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Frauenknecht, Xaver, Bamberg, * ‒.‒.‒‒
a)
07.05.2024
Sternadl
2 b)
Bestellt:
Vorstand:
Wilde, Martin, Handewitt, * ‒.‒.‒‒
a)
22.11.2023
Sternadl
Calendar 07.10.2021
Neueintragung

HRA 12894: Sozialstiftung Bamberg, Bamberg (Buger Straße 80, 96049 Bamberg). Öffentliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Satzung vom 18.07.2003, zuletzt geändert am 17.03.2021. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förde-rung der Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. (2) Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung des Klinikums Bamberg mit den Standorten Bruderwald und Michaelsberg verwirklicht. (3) Die Förderung der Altenhilfe und die Förderung mildtätiger Zwecke werden insbe-sondere durch den Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime Antonis-tift und Bürgerspital verwirklicht. (4) Die steuerbegünstigten Satzungszwecke können auch durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO und deren Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften verfolgt werden, insbesondere für Betriebe der Altenhilfe. (5) Die Stiftung kann den Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime Antonistift und Bürgerspital auf einen anderen gemeinnützigen Träger übertragen und diesen hierzu mit Erträgnissen aus dem sonstigen Stiftungsvermögen und etwaigen anderen Zuwendungen unterstützen. Kumulative Voraussetzungen für die Übertra-gung sind, dass 1. die Stiftung einen beherrschenden Einfluss auf den neuen Träger ausüben kann, 2. die satzungsgemäßen Rechte und Kompetenzen des Stiftungsrates sowie des Stadt-rates der Stadt Bamberg uneingeschränkt durch Verankerung entsprechender Durch-griffsrechte in der Satzung des neuen Trägers erhalten bleiben, 3. die Stiftung weiterhin für den dauerhaften Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime garantiert, etwaige Verluste des neuen Trägers übernimmt und im Bedarfsfall ausreichend Liquidität zur Verfügung stellt. (6) Im Rahmen der Zweckerfüllung kann die Stiftung weitere Einrichtungen der statio-nären, teilstationären oder ambulanten Versorgung oder Betreuung errichten, unter-halten, betreiben und gegebenenfalls auch schließen, soweit dies gemeinnützigkeits-rechtlich zulässig ist. (7) Der Wirkungskreis der Stiftung beschränkt sich grundsätzlich auf das Gebiet der Stadt Bamberg. Soweit es für eine nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks erforderlich ist, können im Einzelfall Ausnahmen von der örtlichen Beschränkung zugelassen werden. Die Zustimmung der Stiftungsaufsichtsbehörde sowie der betroffenen Gebietskörperschaften ist dafür erforderlich. (8) Durch den Einsatz der Stiftungsmittel sollen keine Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand im weitesten Sinne finanziert werden. (9) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Frauenknecht, Xaver, Bamberg, * ‒.‒.‒‒; Goth, Johannes, Bamberg, * ‒.‒.‒‒.

Historie 3

07.05.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Xaver Frauenknecht
Vorstand

22.11.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Wilde
Vorstand

07.10.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Xaver Frauenknecht
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Johannes Goth
Vorstand

Registervorgang

Neueintragung 06.10.2021