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a)
Sozialwerk Freie Christengemeinde
Müllheim gGmbH
b)
Müllheim
Geschäftsanschrift:
Auf der Breite 5, 79379 Müllheim
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschliesslich
und unmittelbar gemeinnützige
und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis
68 der AO).
(2) Zweck der Gesellschaft ist Förderung
a) der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO),
sowie
b) des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
c) sowie mildtätige Zwecke i.S.d. § 53 AO.
(3) Dieser Unternehmenszweck wird
a. im Bereich der gemeinnützigen Zwecke
insbesondere verwirklicht durch
- die Verbreitung des
Denkmalschutzgedankens durch
Pressearbeit,
Vortrags-und Diskussionsveranstaltungen,
Führungen und andere
geeignete Aktivitäten;
-
den Erhalt von geschützten Immobilien
soweit entsprechende Bescheinigungen
der zuständigen Denkmalbehörden
vorliegen.
-
die Durchführung von Vortrags- und
Seminarveranstaltungen;
-
die Durchführung von Veranstaltungen in
der Kinder - und Jugendarbeit
auf christlicher Grundlage wie z.B.
christliche Pfadfinderarbeit,
Kindergottesdienste,
Freizeitmassnahmen u.ä.;
- Durchführung von kulturellen
Veranstaltungen mit christlichen Inhalten
wie z.B. Musik-, Konzert-, Gesangs- und
Theateraufführungen;
- Durchführung von Veranstaltungen mit
Inhalten der Erziehung,
-
Bildung und Betreuung von Personen,
insbesondere auch von Kindern
und Schülern in öffentlichen Dienststellen
und Einrichtungen wie z.B. von
Religionsunterricht, Hausaufgaben- und
Freizeitbetreuung,
Mitgestaltung von Arbeitsgemeinschaften
und Projektwochen;
b. im Mildtätige Zwecke im Sinne des § 53
AO:
Im Rahmen seiner Möglichkeiten ist die
Gesellschaft bestrebt, hilfsbedürftigen
Personen im Sinne des § 53 AO bei Bedarf
und in Notfällen durch Geld- und
Dienstleistungen wie z.B. Betreuung,
vergünstigten Wohnraum und
Hilfestellungen, Unterstützung zu
gewähren.
(4) Zweck der Gesellschaft ist auch die
Mittelbeschaffung zur Förderung der oben
genannten satzungsgemäßen Zwecke im
Inland durch steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts und weltweit durch
ausländische Körperschaften. Insoweit
handelt die Gesellschaft auch als
Mittelbeschaffungskörperschaft im Sinne
des § 58 Nr. 1 AO.
(5) Die Gesellschaft kann Einrichtungen
selbst betreiben und bestehende
Einrichtungen ausgliedern oder sich an
anderen Einrichtungen (Gesellschaften)
beteiligen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Koch, Wolfgang, Müllheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2023. |
a)
05.07.2023
Kaufmann |