HRB 19193: Sozialwerk Hessen gemeinnützige GmbH, Halberstadt, Scherlingstraße 7 - 9, 58640 Iserlohn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 19193: Sozialwerk Hessen gemeinnützige GmbH, Halberstadt, Scherlingstraße 7 - 9, 58640 Iserlohn. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Ecker, Benno Wolfgang, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒; Wiesemann, Thomas, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Kita Familiengarten gemeinnützige GmbH, Halberstadt, Scherlingstraße 7 - 9, 58640 Iserlohn. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Sozialwerk Hessen gemeinnützige GmbH. Neuer Gegenstand: Zweck der Körperschaft ist die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Jugendhilfe sowie die Unterstützung hilfe- und pflegebedürftiger junger und alter Menschen. Zugleich dient die Körperschaft der allgemeinen, politischen, kulturellen, künstlerischen und beruflichen Bil-dung Jugendlicher und Erwachsener. Sie will alle Menschen, ohne Unterschied der Nationali-tät, des Bekenntnisses, des Geschlechtes, des Standes oder des Alters eine ihren Anlagen ent-sprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Neben der Förderung von Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe und der Unterstützung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen will die Körperschaft dazu beitragen, dass Benachtei-ligungen verhindert und vermieden bzw. diese abgebaut werden. Die Förderung von Kunst und Kultur und der Entwicklungshilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO ist fester Bestandteil der Arbeit und der Aktivitäten der Körperschaft. Der Kunst und Kultur, der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe im Rahmen des europäischen Gedankens verpflichtet, fühlt sich die Körperschaft schon jetzt als überregional, d. h. über die Grenzen Deutschlands tätiger und am Gemeinwohl aller Menschen in Europa und der Welt orientierte Körperschaft. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung pflegebedürftiger junger und alter Menschen, Mittagstisch für besonders bedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ambulantes Essen auf Rädern für Bedürftige, Hilfsangebote für demenziell erkrankte Menschen in Mehrgenerationenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen, Durchführung von Projekten für beeinträchtigte und behinderte Menschen, Durchführung von Projekten für obdachlose Kinder, Frauen, behinderte und ältere Menschen, Organisation und Durchführung von Hilfetransporten in anderen Teilen Europas und der Welt zur Unterstützung bei Naturkatastrophen, Sammlung und Verteilung von Pflegehilfsmitteln, Sachausstattungen für ländliche Schulen, Krankenhäuser, Hospiz- und Palliativeinrichtungen, Nahrungs- und Medikamentenmittel usw., Information, Beratung und Unterstützung hilfebedürftiger Menschen, Förderung kultureller, therapeutischer und geselliger Veranstaltungen, die dem Wohl junger und alter Menschen dienlich sind oder sein können; Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden, Kirchen, Schulen und Universitäten sowie anderen Organisationen, die sich den Zweck der Körperschaft zum Ziel gesetzt haben und diesen unterstützen; Förderung sozialer Kontakte von jungen und alten Menschen, besonders in sozialen Notlagen, bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit; Förderung des Ehrenamtes, Förderung bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern in der Kinder- und Ju-gendarbeit und der Altenbetreuung. Wirtschaftlich bedürftige Menschen dürfen nur dann unterstützt werden, wenn die Kriterien gemäß § 52 Nr. 2 AO erfüllt sind. Für die Körperschaft konkretisieren sich die Aufgaben exemplarisch in folgenden Bereichen: 1. Angebote der allgemeinen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 2. Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie und Gesellschaft 3. Angebote zur Förderung sowie ergänzender Hilfen gemäß SGB III, SGB VIII, SGB XI und SGB XII 4. Hilfen für Erziehung für junge Volljährige einschließlich evtl. Nachbetreuung 5. Hilfe und Förderung straffälliger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener gemäß den Sozialgesetzbüchern bzw. der weiteren Förder- und Hilfeinstrumente 6. Durchführung von Modellversuchen zur Integration beeinträchtigter und behinderter Menschen sowie von Patienten aus dem Maßregelvollzug, forensischen und psychiat-rischen Einrichtungen. 7. Interessenwahrnehmung für behinderte Menschen und deren Angehörige. Zur Interes-senwahrnehmung und dem Fachaustausch ist auch die Gründung von Fachverbänden und anderen Facheinrichtungen und Institutionen möglich. 8. Diagnostik, Therapie, Betreuung, Pflege und Förderung behinderter, junger und alter pflegebedürftiger Menschen in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen wie: Wohnheimen, Therapieeinrichtungen, Altenheimen, Seniorenpflegeeinrich-tungen, Hospiz- und Palleativeinrichtungen, Schaffung von Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Errichtung und Betrieb von Mehrgenerationenhäusern und Wohnun-gen für ältere Menschen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Familientherapiezentren und Familienförderzentren gemäß den Sozialgesetzbüchern und den ergänzenden Ge-setzen. 9. Trägerschaft, Errichtung und Betrieb von schulischen Einrichtungen und Fachsemina-ren 10. Durchführung und Vermittlung von Tages- und Kurzzeitpflege 11. Aufbau, Betrieb, Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertagesstätten, Kin-derhorten und Kindergärten 12. Netzplanarbeit im sozialpädagogischen, psychologischen, medizinischen und wissen-schaftlichen Verbund 13. Gründung von Fachverbänden. Entsprechend den genannten Zielen und Aufgaben konzentriert sich die Arbeit der Körperschaft insbesondere auf die grundsätzlichen und aktuellen Fragen a. der Sozial-, Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik b. der Bildung und der Bildungspolitik, der beruflichen Bildung und Berufsbildungspolitik c. der Freizeitentwicklung und der Freizeitpolitik d. der Entwicklungszusammenarbeit e. der Kinder- und Jugendpolitik f. der Seniorenarbeit und Seniorenpolitik g. der Mitwirkung in den auf der europäischen und außereuropäischen Ebene tätigen Einrichtungen und Organisationen.
Kita Familiengarten gemeinnützige GmbH, Halberstadt, Scherlingstraße 7 - 9, 58640 Iserlohn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2013. Geschäftsanschrift: Scherlingstraße 7 - 9, 58640 Iserlohn. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Körperschaft ist die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Jugendhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Kindergartens/ einer Kindertagesstätte und Erziehungsberatungsstellen. Weitere Ziele bestehen in der Betreuung, Erziehung und Förderung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten, zu ermöglichen oder zu schaffen. gegenstand ist weiterhin die Förderung der Bildung und Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung. Die soziale Kompetenz ist ein wichtiger Baustein der Gesellschaft und steht neben der Bildung, Erziehung und Betreuung ebenfalls im Vordergrund der Aufgabenstellung. Die dem Zweck der Gesellschaft dienliche Erweiterung der Kindertagesstätte wird angestrebt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ecker, Benno Wolfgang, Arnsberg, * ‒.‒.‒‒; Wiesemann, Thomas, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.