HRB 200536: Späth Media GmbH, Baden-Baden, Schwarzwaldstr. 60, 76532 Baden-Baden. Nicht mehr Geschäftsführer: Siegel, Martin, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200536: Späth Media GmbH, Baden-Baden, Schwarzwaldstr. 60, 76532 Baden-Baden. Bestellt als Geschäftsführer: Siegel, Martin, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200536: Späth Media GmbH, Baden-Baden, Schwarzwaldstr. 60, 76532 Baden-Baden. Prokura erloschen: Friedrich, Claudia, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200536: Späth Media GmbH, Baden-Baden, Schwarzwaldstr. 60, 76532 Baden-Baden. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Hilser, Michael, Iffezheim, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Späth, Christel, geb. Knopf, Baden-Baden. Prokura erloschen: Vossoogh, Nadin, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200536: Späth Media GmbH, Baden-Baden, Schwarzwaldstr. 60, 76532 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital) und 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vossoogh, Nadin, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "infopublic GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 708590) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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