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c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1
Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist nicht zugelassen. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 10.06.2023
hat eine Änderung der Satzung nebst
Wahlordnung wie folgt beschlossen; eine
neue Sparordnung wurde angefügt: Die §§ 2
(Zweck und Gegenstand der Genossenschaft)
- unter Anfügung einer Sparordnung -, 3
(Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6
(Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung
der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 10 (Beendigung der
Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen
einer juristischen Person oder
Personenhandelsgesellschaft), 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), 12
(Auseinandersetzung), 16 (Pflichten der
Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes),
24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten
des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des
Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat), 30
(Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern),
30a (Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern), 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreterinnen und Vertreter), 32
(Vertreterversammlung), 32a (Hybride
Vertreterversammlung), 32b (Virtuelle
Vertreterversammlung), 32c
(Vertreterversammlung im gestreckten
Verfahren), 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), 34 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 34a (Wahlen zum
Aufsichtsrat), 34b (Niederschrift), 35 (
Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 39 (Vorbereitung
und Beschlussfassung über den
Jahresabschluss und die
Gewinnverwendung), 40 (Rücklagen), 43
(Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45
(Auflösung), 46 (Inkrafttreten) der Satzung
nebst Präambel sowie §§ 1 (Wahlvorstand), 2
(Aufgaben des Wahlvorstandes), 3
(Bestellung und Aufgaben der
Wahlausschüsse), 4 (Wahlberechtigung), 5
(Wählbarkeit), 6 (Wahlbezirke und
Wählerlisten), 7 (Ort und Zeit der Wahl,
Bekanntmachung), 8 (Kandidaten und
Wahlvorschläge), 9 (Durchführung der Wahl,
Stimmzettel), 10 (Stimmabgabe im
Wahlraum), 11 (Briefwahl), 12 (Online-Wahl -
Zulässigkeit und Anforderungen), 12a (Online-
Wahl - Wahlverfahren), 12b (Online-Wahl -
Umgang mit Störungen), 13 (Wahlergebnis),
14 (Niederschrift über die Wahl), 15
(Feststellung der Vertreterinnen und Vertreter
sowie der Ersatzvertreterinnen und
Ersatzvertreter), 16 (Bekanntgabe der
Vertreterinnen und Vertreter sowie der
Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter), 17
(Wahlanfechtung), 18 (Inkrafttreten der
Wahlordnung) der Wahlordnung wurden
neugefasst. |
a)
13.01.2024
Empersmann |