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Spar- und Bauverein eG, Hannover (GnR 259)

Firmendaten

Anschrift
Arndtstr. 5
30167 Hannover
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0511/9114-0
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.spar-undbauverein.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 259
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: eG
Keywords
Wohnungsgenossenschaft Spar- Bauverein Impressum
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Spar- und Bauverein eG aus Hannover ist im Handelsregister Hannover unter der Nummer GnR 259 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Spar- und Bauverein eG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft gemäß Abs. 2 erstreckt sich auf den Großraum Hannover. (4) Die Genossenschaft betreibt eine Spareinrichtung, in der von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung Einlagen angenommen und Namensschuldverschreibungen, insbesondere Sparbriefe, ausgegeben werden. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Sparordnung ist fester Bestandteil dieser Satzung. Änderungen der Sparordnung sind Satzungsänderungen. (5) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Inland im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (6) Die Ausdehnung der Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist nach den vom Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 Abs. 2a zu beschließenden Grundsätzen zugelassen. Für die Spareinrichtung gelten die Bestimmungen des Abs. 4.' Die Spar- und Bauverein eG weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.07.2024)

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Registermeldungen 18

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Personen der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
20 a)
Die Vertreterversammlung vom 07.05.2024
hat Änderungen der Satzung in § 26
(Sitzungen des Aufsichtsrats), § 27
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 28 (Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter)
und in § 40 (Bekanntmachungen)
beschlossen.
a)
09.07.2024
Vahle
b)
Fall 43
19 Prokura erloschen:
Schreiber, Tim, Hannover, * ‒.‒.‒‒
a)
17.10.2023
Vahle
b)
Fall 42
18 c)
(1) Die Förderung ihrer Mitglieder,
vorrangig durch eine gute, sichere und
sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungsund
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Der Geschäftsbetrieb der
Genossenschaft gemäß Abs. 2 erstreckt
sich auf den Großraum Hannover.
(4) Die Genossenschaft betreibt eine
Spareinrichtung, in der von ihren
Mitgliedern und deren Angehörigen im
Sinne von § 15 der Abgabenordnung
Einlagen angenommen und
Namensschuldverschreibungen,
insbesondere Sparbriefe, ausgegeben
werden. Die Grundsätze für den
Sparverkehr zwischen der
Genossenschaft und den Sparern richten
sich nach den besonderen
Bestimmungen gemäß Teil B dieser
Satzung (Sparordnung). Die
Sparordnung ist fester Bestandteil dieser
Satzung. Änderungen der Sparordnung
sind Satzungsänderungen.
(5) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Inland im Rahmen von
§ 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(6) Die Ausdehnung der
Geschäftsbetriebe auf Nichtmitglieder ist
nach den vom Vorstand und Aufsichtsrat
gemäß § 27 Abs. 2a zu beschließenden
Grundsätzen zugelassen. Für die
Spareinrichtung gelten die
Bestimmungen des Abs. 4.
a)
Die Vertreterversammlung vom 05.10.2022
hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit
ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie
Änderungen in § 27 (Gemeinsame Sitzungen
von Aufsichtsrat und Vorstand) und in § 32
(Zuständigkeit der Vertreterversammlung), die
Regelung des bisherigen § 43 (Inkrafttreten) in
Teil C (Gemeinsame Bestimmungen) sowie
die Ergänzung von Teil B (Besonderer Teil,
Sparordnung) beschlossen.
a)
24.11.2022
Vahle
b)
Fall 41
Calendar 10.12.2021
Veränderung

GnR 259: Spar- und Bauverein eG, Hannover, Arndtstr. 5, 30167 Hannover. Geändert, nun: Vorstand: Detjen, Rainer, Bremen, * ‒.‒.‒‒; Frommann, Udo, Uelzen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Calendar 11.08.2021
Veränderung

GnR 259: Spar- und Bauverein eG, Hannover, Arndtstr. 5, 30167 Hannover. Nicht mehr Vorstand: Wensing, Heinz, Kaufmann, Hannover. Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 21 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei einer Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen, die duch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden im Internet unter der Adresse der Genossenschaft veröffentlicht. Die Einladung zur Vertreterversammlung und die Ankündigung von Gegenständen der Tagesordnung haben nach § 30 Abs. 2 zu erfolgen. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

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Historie 11

17.10.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Tim Schreiber
Prokurist

10.12.2021
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Rainer Detjen
Vorstand

Entscheideränderung

Veränderung
Herr Udo Frommann
Vorstand

11.08.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Heinz Wensing
Vorstand

Entscheideränderung

Austritt
Herr sie sind gemäß § 21 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei einer Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen die duch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben
Vorstand

Entscheideränderung

Austritt
Herr Heinz Wensing
Vorstand

Entscheideränderung

Austritt
Herr sie sind gemäß § 21 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei einer Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. Bekanntmachungen die duch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben
Vorstand

20.10.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Tim Schreiber
Prokurist

04.10.2018
Entscheideränderung

Austritt
Herr Rainer Detjen
Prokurist

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