GnR 100046: Spar- und Kreditbank eG, Karlsruhe (Lauterbergstr. 1, 76137 Karlsruhe). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2017 und 26.06.2017 mit der Genossenschaft "Volksbank Karlsruhe eG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim GnR 100002) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Spar- und Kreditbank eG, Karlsruhe (Lauterbergstr. 1, 76036 Karlsruhe). Die Vertreterversammlung vom 14.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Auseinandersetzung), § 25 Konstituierung, Beschlussfassung) und § 40 (Beschränkte Nachschusspflicht) beschlossen. Nachschusspflicht geändert; nun: Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme pro Geschäftsanteil beträgt 52,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Spar- und Kreditbank eG, Karlsruhe (Lauterbergstr. 1, 76036 Karlsruhe). Die Vertreterversammlung vom 21.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Bantle, Ulrike, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒; Mader, Andreas, Weingarten Baden, * ‒.‒.‒‒.