GnR 205: Sparda-Bank Südwest eG, Mainz, Robert-Koch-Straße 45, 55129 Mainz. Neue Regelung zur Nachschusspflicht:Keine Nachschusspflicht. Durch die am 24.06.2021 beschlossene Änderung des § 40 der Satzung ist ab dem 01.01.2022 die Nachschusspflicht der Mitglieder aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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