GnR 205: Sparda-Bank Südwest eG, Mainz, Robert-Koch-Straße 45, 55129 Mainz. Neue Regelung zur Nachschusspflicht:Keine Nachschusspflicht. Durch die am 24.06.2021 beschlossene Änderung des § 40 der Satzung ist ab dem 01.01.2022 die Nachschusspflicht der Mitglieder aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 205: Sparda-Bank Südwest eG, Mainz, Robert-Koch-Straße 45, 55129 Mainz. Die Vertreterversammlung vom 24.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes), § 10 (Auseinandersetzung), § 19 (Willensbildung), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 f (Amtsdauer, Beginn des Vertreteramtes), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und § 44 (Deckung eines Jahresfehlbetrages) sowie die Ergänzung der Satzung um § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und § 36 c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen. b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien, und sonstigen Gewährleistungen, sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Investmentfonds, Reisen und Immobilien. i) die Durchführung aller nach dem Pfandbriefgesetz zulässigen Geschäfte. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden.