Sparda-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Saarbrücken (Beethovenstraße 21 - 23, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Sparda-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Saarbrücken (Beethovenstraße 21 - 23, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2005 mit der Sparda-Immobilien GmbH - Ein Unternehmen der Sparda-Bank Südwest e.G. mit Sitz in Mainz ((Amtsgericht Mainz, HRB 6673)) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.