Sparda-Immobilien GmbH-Ein Unternehmen der Sparda-Bank Südwest eG, Mainz (Rhabanusstraße 1, 55116 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Sparda-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8119) am 22.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sparda-Immobilien GmbH-Ein Unternehmen der Sparda-Bank Südwest eG, Mainz (Rhabanusstraße 1, 55116 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.07.2005 mit der Sparda-Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Saarbrücken mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8119) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.