HRB 101715: Sparenberg Concept GmbH, Stutensee, Gernotstraße 18, 76297 Stutensee. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 101715: Sparenberg Concept GmbH, Stutensee, Gernotstraße 18, 76297 Stutensee. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Sparenberg, Ferdinand, Stutensee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sparenberg, Ferdinand, Stutensee, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 101715: Sparenberg Concept GmbH, Stutensee, Gernotstraße 18, 76297 Stutensee. Nicht mehr Geschäftsführer: Link-Sparenberg, Ilona, Stutensee, * ‒.‒.‒‒.
Sparenberg Concept GmbH, Karlsruhe, Gernotstraße 18, 76297 Stutensee.Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stutensee. Neue Geschäftsanschrift: Gernotstraße 18, 76297 Stutensee.
Sparenberg Concept GmbH, Karlsruhe (Bunsenstr. 22, 76135 Karlsruhe). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.05.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sparenberg Production GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 102595) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.