Sparing Spritzgießmaschinen Verwaltungs GmbH, Oberasbach (Hebelstr. 9, 90522 Oberasbach). Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Fürth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
Sparing Spritzgießmaschinen Verwaltungs GmbH, Dormitz (Hebelstr. 9, 90522 Oberasbach). Sitz verlegt, nun: Oberasbach. (Amtsgericht Fürth, HRB 10656)
Sparing Spritzgießmaschinen Verwaltungs GmbH, Oberasbach (Hebelstr. 9, 90522 Oberasbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Dormitz, Amtsgericht Bamberg HRB 4257), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 13 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: der Erwerb von Beteiligungen und deren Verwaltung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Sparing Spritzgießmaschinen GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand der Handel und die Reparatur von Maschinen, insbesondere Spritzgießmaschinen sowie entsprechender Zubehör- und Ersatzteile ist. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die mit den in Abs. 1 genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, diese zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sparing, Roland, Dormitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Ritter von Scherer, Lorenz-Hagen, Oberasbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.