Sparkasse Büdelsdorf, Büdelsdorf(Hollerstraße 32, 24782 Büdelsdorf). Die Sparkasse Büdelsdorf ist auf Grund des Vereinigungsvertrages vom 23.06.2006, des Beschlusses der Hauptversammlung des aufnehmenden Rechtsträgers vom 30.05.2007 und des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Büdelsdorf als Trägerin des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2006, alle zusammen genehmigt am 13.07.2007 nach den Vorschriften des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung vom 09.02.2005, geändert durch Verordnung vom 12.10.2005 durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Rendsburg (Amtsgericht Kiel, HRB 8 RD) mit Wirkung vom 01.01.2007 vereinigt.; Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Vereinigung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vereinigung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vereinigung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
24782 Büdelsdorf
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: