HRA 3235:Spedition Burchardt Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dassow, Travemünder Weg 18, 23942 Dassow.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Burchardt Verwaltungs GmbH, Oldenburg in Holstein (Amtsgericht Lübeck HRB 1303 OL). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Burchardt Dassow Verwaltungs GmbH, Dassow (Amtsgericht Schwerin HRB 12075).
Spedition Burchardt Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dassow, Travemünder Weg 18, 23942 Dassow. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Lübeck HRA 2066 OL) am 29.09.2011 wirksam geworden.
Spedition Burchardt Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dassow, Travemünder Weg 18, 23942 Dassow. (Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Transport-, Fuhr-, Speditions- und Containerunternehmens sowie die Durchführung von Güterkraftverkehr. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Handel mit Baustoffen, Recyclingprodukten und landwirtschaftlichen Produkten aller Art. Die Gesellschaft ist zu allein Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, diesem vorgeschriebenen Unternehmenszweck zu dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Travemünder Weg 18, 23942 Dassow. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Burchardt Verwaltungs GmbH, Oldenburg in Holstein (Amtsgericht Lübeck HRB 1303 OL), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Burchardt Transport Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Oldenburg in Holstein (Amtsgericht Lübeck HRA 2066 OL) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.07.2011 mit Änderungen vom 02.08.2011 und vom 06.09.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter vom 14.07.2011. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.