Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Im Belli 35, 78086 Brigachtal |
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a)
07.05.2023
Gottschaldt |
HRB 602487: Spedition Effinger GmbH, Brigachtal, Bondelstraße 2, 78086 Brigachtal. Vertretungsberechtigung geändert bei: Einzelprokura: Effinger, Theresa, Friesenheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 602487: Spedition Effinger GmbH, Brigachtal, Bondelstraße 2, 78086 Brigachtal. Prokura erloschen: Schoppmeier, Detlev, Bad Dürrheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 602487: Spedition Effinger GmbH, Brigachtal, Bondelstraße 2, 78086 Brigachtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Effinger, Hans-Joachim, Brigachtal, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Effinger, Matthias, Brigachtal, * ‒.‒.‒‒; Effinger, Theresa, Friesenheim, * ‒.‒.‒‒; Schoppmeier, Detlev, Bad Dürrheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 602487:Spedition Effinger GmbH, Brigachtal, Bondelstraße 2, 78086 Brigachtal.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.02.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ebner Transporte Inh. Helmut Brodscholl GmbH", Klettgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 621586) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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