HRB 75805: Spedition Hermes GmbH, Düsseldorf, Sternwartstraße 62, 40223 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.09.2015 wirksam geworden.
HRB 75805: Spedition Hermes GmbH, Düsseldorf, Sternwartstraße 62, 40223 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2015. Geschäftsanschrift: Sternwartstraße 62, 40223 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb einer Spedition, insbesondere nationaler und internationaler Güterkraftverkehr sowie An- und Verkauf rollbarer Materialien, sowie Vermietung von rollbaren Fahrzeugen ohne Mietpersonal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hermes, Wolfgang, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hermes, Wolfgang, Düsseldorf, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Spedition Wolfgang Hermes e.K. in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 23449) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.06.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.