HRB 490366: Spedition Klaus Bernhard Sackmann GmbH, Oberkirch, Am Reichenbächle 6, 77704 Oberkirch. Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Sackmann Transport GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490201) um 2.470,00 EUR auf 28.470,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 28.470,00 EUR.
HRB 490366: Spedition Klaus Bernhard Sackmann GmbH, Oberkirch, Am Reichenbächle 6, 77704 Oberkirch. Bestellt als Geschäftsführer: Sackmann, Simon, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sackmann Transport GmbH", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490201) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.