Spedition Laknar oHG, Halver, Glückaufstraße 50, 44145 Dortmund. Dortmund. Der Sitz ist nach Dortmund (jetzt Amtsgericht Dortmund HRA 17472) verlegt.
Spedition Laknar oHG, Dortmund, Glückaufstraße 50, 44145 Dortmund. Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Glückaufstraße 50, 44145 Dortmund. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Laknar, Carsten, Nachrodt-Wiblingwerde, * ‒.‒.‒‒; Laknar, Eric, Schalksmühle, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Halver (bisher Amtsgericht Iserlohn, HRA 3134) nach Dortmund verlegt.
Spedition Laknar oHG, Halver, Glückaufstraße 50, 44145 Dortmund.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.05.2010 wirksam geworden.
Spedition Dieter Laknar KG Abfertigungsspedition und Transporte aller Art, Halver, In der Hälver 15, 58553 Halver.Nach Rechtsformänderung nunmehr: Offene Handelsgesellschaft. Spedition Laknar oHG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Glückaufstraße 50, 44145 Dortmund. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Laknar, Dieter, Halver. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Laknar, Carsten, Nachrodt-Wiblingwerde, * ‒.‒.‒‒; Laknar, Eric, Schalksmühle, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist geändert.
Spedition Dieter Laknar KG Abfertigungsspedition und Transporte aller Art, Halver, In der Hälver 15, 58553 Halver.Änderung zur Geschäftsanschrift: In der Hälver 15, 58553 Halver. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.04.2010 Teile des Vermögens der Spedition + Baustoffhandel Dieter Laknar e. K. mit Sitz in Gommern (Amtsgericht Stendal HRA 2667) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.