Spedition Rahm GmbH, Heilbronn, Franz-Reichle-Str. 2, 74078 Heilbronn.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.08.2010 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Fritz GmbH. & Co. KG.", Schwaigern (Amtsgericht Stuttgart HRA 102382) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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