Speed Products Verwaltungs-GmbH, Münster, Zum Kaiserbusch 20, 48165 Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Speed Products GmbH am 02.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Speed Products Verwaltungs-GmbH, Münster, Zum Kaiserbusch 20, 48165 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2013 mit der Speed Products GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 13427) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Speed Products Verwaltungs-GmbH, Münster (Zum Kaiserbusch 20, 48165 Münster). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2005. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Speed Products GmbH & Co. KG, die den Handel und die Herstellung von Sportauspuffanlagen für Motorräder und sonstige dem Gesellschaftszwecke dienende Geschäfte zum Gegenstand hat und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligten sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Huesmann, Jörg, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.