Speedpoint Computer GmbH, Wiesbaden (Schwalbacher Str. 38-42, 65183 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ComputerTeam Darmstadt GmbH am 19.02.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Speedpoint Computer GmbH, Wiesbaden (Schwalbacher Str. 38-42, 65183 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2006 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ComputerTeam Darmstadt GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 7805) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Speedpoint Computer GmbH, Wiesbaden (Schwalbacher Str. 38-42, 65183 Wiesbaden). Nicht mehr Geschäftsführer: Au, Oliver, Kaufmann, Taunusstein; Bargenda, Wilfried, Kaufmann, Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Herkert, Michael, Griesheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.