HRB 18165: Speisekammer Automatenverpflegung GmbH, Neuss, Danziger Straße 2, 41460 Neuss. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Herzog Automatenservice GmbH (vormals: Fresh Box "Düsseldorf" GmbH) am 01.06.2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 18165: Speisekammer Automatenverpflegung GmbH, Neuss, Danziger Straße 2, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10. Mai 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10. Mai 2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10. Mai 2016 mit der Fresh Box "Düsseldorf" GmbH mit Sitz in Alsdorf (Amtsgericht Aachen, HRB 16366) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18165: Speisekammer Automatenverpflegung GmbH, Neuss, Danziger Straße 2, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. März 2015. Geschäftsanschrift: Danziger Straße 2, 41460 Neuss. Gegenstand: Handel mit Lebensmitteln aller Art, insbesondere durch das Aufstellen sowie das Betreiben von Automaten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Herzog, Christoph, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒; Herzog, Hans Georg, Alsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.