Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
b)
Zweigniederlassung aufgehoben:
99423 Weimar,
Geschäftsanschrift: Schwanseestraße 86c,
99423 Weimar |
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a)
24.05.2023
Gordalla |
HRB 10505: Spelters Gebäudereinigung GmbH, Heinsberg, Sittarder Str. 12, 52525 Heinsberg. Nach Änderung des Wohnortes: Geschäftsführer: Rompa, Patrick, Waldfeucht, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung des Wohnortes: Einzelprokura: Rompa, Gertrude, Waldfeucht, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10505: Spelters Gebäudereinigung GmbH, Heinsberg, Sittarder Str. 12, 52525 Heinsberg. Einzelprokura: Rompa, Gertrude, Wassenberg, * ‒.‒.‒‒; Schulenburg, Corinna, Gangelt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10505: Spelters Gebäudereinigung GmbH, Heinsberg, Sittarder Str. 12, 52525 Heinsberg. Bestellt als Geschäftsführer: Schulenburg, Christopher, Gangelt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10505: Spelters Gebäudereinigung GmbH, Heinsberg, Sittarder Str. 12, 52525 Heinsberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Zahorka GmbH - Dienstleistungen mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 6144) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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