SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben. Die mit dem stillen Gesellschafter MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 3403) am 30.06.2007 und 11.07.2007 abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch Teil-Kündigungen zum 31.12.2011 und 30.06.2012 beendet.
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben. Der mit dem stillen Gesellschafter Volksbank Lauterecken eG mit dem Sitz in Lauterecken (Amtsgericht Kaiserslautern GnR 20109) am 17.11.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Teil-Kündigungen zum 30.06.2012 und zum 30.12.2012 beendet.
SpheronVR AG, Waldfischbach-Burgalben, Hauptstraße 186, 67714 Waldfischbach-Burgalben.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2010 mit der GITAb Gesellschaft für angewandte Informationstechnologie in der Abwasserwirtschaft mbH mit Sitz in Waldfischbach-Burgalben (Amtsgericht Zweibrücken, HRB 23720) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.