HRB 19229: Spodeck FassadenProfi GmbH, Dortmund, Bülowstr. 6, 44147 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Strümpenbusch 4, 44357 Dortmund. Wohnort geändert; weiterhin Geschäftsführer: Möllenhoff, Thomas, Selm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Spodeck FassadenProfi GmbH, Dortmund, Bülowstr. 6, 44147 Dortmund.Geschäftsanschrift: Bülowstr. 6, 44147 Dortmund.
Spodeck Beteiligungsgesellschaft mbH, Bochum (Hagener Str. 310, 44229 Dortmund). Dortmund. Der Sitz ist nach Dortmund verlegt.
Spodeck FassadenProfi GmbH, Dortmund (Hagener Str. 310 - 314, 44229 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.1979, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Bochum (bisher AG Bochum HRB 1690) nach Dortmund sowie die Änderung in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Vertretung) beschlossen. Im Übrigen ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst worden. Gegenstand: Glas- und Gebäudereinigungen. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möllenhoff, Thomas, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Spodeck Beteiligungsgesellschaft mbH, Bochum (Rombacher Hütte 12 a, 44795 Bochum). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2005 mit der FassadenProfi GmbH mit Sitz in Dortmund (HRN 14229) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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