HRA 25395: Spohr & Spohr OHG, Hannover, Pappelweg 12, 30559 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Spohr & Spohr Versicherungskaufleute GmbH am 18.03.2020 mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 218703) eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 25395: Spohr & Spohr OHG, Hannover, Pappelweg 12, 30559 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.02.2020 mit der Spohr & Spohr Versicherungskaufleute GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover 218703) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.