Sport - Club Westtünnen e.V., Hamm, (Fischerstr. 101 a, 59069 Hamm).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins Hammer Sport Club 2008 e.V. (vormals TSV Berge 09 e.V.) am 19.09.2008 eingetragen worden. Der Verein ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sport - Club Westtünnen e.V., Hamm, (Fischerstr. 101 a, 59069 Hamm).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 25.01.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.01.2008 mit dem TSV Berge 09 e.V. mit Sitz in Hamm (AG Hamm VR 614) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.