Sport- und Spielpark Brilon/Hochsauerland G.m.b.H., Brilon (Rathaus Am Markt 1, 59929 Brilon). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Briloner Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Arnsberg, HRB 3995) am 16.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sport- und Spielpark Brilon/Hochsauerland G.m.b.H., Brilon (Rathaus Am Markt 1, 59929 Brilon). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2005 mit der Briloner Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg, HRB 3995) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.