Sport-Leder Fischer GmbH, Gernsbach, (Bleichstr. 5, 76593 Gernsbach).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.08.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Sport-Leder Fischer GmbH, Gernsbach, (Bleichstr. 5, 76593 Gernsbach).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Fischer, Ernst Fredy, Gernsbach, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Sporthaus Fischer, E. Fredy Fischer", Gernsbach künftig firmierend als "Sport-Leder Fischer, Ernst Fischer e.K." (Amtsgericht Mannheim HRA 530197) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sport-Leder Fischer GmbH, Gernsbach, (Bleichstr. 5, 76593 Gernsbach).Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Ernst, Kaufmann, Gernsbach.