HRB 5460: SportSchloss Velen GmbH, Velen, Landsberg-Allee 2, 46342 Velen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung von Vermögensgegenständen bzw. Unternehmungen, die zum Vermögen von Angehörigen der Familie Landsberg-Velen gehören und die Betätigung als Betriebsgesellschaft solcher Unternehmungen.
HRB 5460: SportSchloss Velen GmbH, Velen, Landsberg-Allee 2, 46342 Velen. Nicht mehr Geschäftsführer: Groß-Holtick, Ralf, Velen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Reichsfreiherr von Landsberg-Velen, Jakob, Velen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
SportSchloss Velen GmbH, Velen, Landsberg-Allee 2, 46342 Velen. Nicht mehr Geschäftsführer: Greve, Claus, Velen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Groß-Holtick, Ralf, Velen, * ‒.‒.‒‒.
SportSchloss Velen GmbH, Velen, Landsberg-Allee 2, 46342 Velen.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.04.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Velen-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Velen, (Landsberg-Allee 2, 46342 Velen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 18.12.2008 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann von Landsberg-Velen, Dietrich Reichsfreiherr, Balve, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma der Landsberg'sche Zentralverwaltung Dietrich Reichsfreiherr von Landsberg-Velen in Velen (Amtsgericht Coesfeld HRA 3096) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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