Sportpark Plauen Management GmbH, Plauen (Nach dem Stadion 21, 08525 Plauen). Die Verschmelzung wurde am 23.12.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Sportpark Plauen Management GmbH, Plauen (Nach dem Stadion 21, 08525 Plauen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2005 sowie der Beschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GOLDBECK Gebäudemanagement GmbH mit dem Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 36021) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.