Sports & Friends Lüneburg GmbH, Lüneburg, Uelzener Straße 1 - 5, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Zellmer, Heiko, Stelle OT Ashausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Günther, Dirk, Barendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Zellmer, Heiko, Stelle OT Ashausen, * ‒.‒.‒‒.
Sports & Friends Lüneburg GmbH, Lüneburg, Uelzener Straße 1 - 5, 21335 Lüneburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kluczinski, Matthias, Barum, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Zellmer, Heiko, Stelle OT Ashausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Sports & Friends Lüneburg GmbH, Lüneburg, Uelzener Straße 1 - 5, 21335 Lüneburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2012. Geschäftsanschrift: Uelzener Straße 1 - 5, 21335 Lüneburg. Gegenstand: der Betrieb eines Sport- und Fitnessstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kluczinski, Matthias, Barum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kluczinski, Matthias, geb. ‒.‒.‒‒, Barum unter der Firma Sports & Friends Lüneburg Matthias Kluczinski e.K. in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRA 201461) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.02.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.