HRB 101881: Sports Unlimited Stefan Roos GmbH, Hepberg, Fortstraße 7, 85120 Hepberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 101881: Sports Unlimited Stefan Roos GmbH, Hepberg, Fortstraße 7, 85120 Hepberg. Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Liquidator: Müller, Steffan, Ingolstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roos, Anke, Weichering, * ‒.‒.‒‒; Roos, Stefan, Weichering, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Sports Unlimited Stefan Roos GmbH, Hepberg, Fortstraße 7, 85120 Hepberg. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 52.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 104.000,00 EUR.
Sports Unlimited Stefan Roos GmbH, Weichering, Fortstraße 7, 85120 Hepberg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Sitz) und 18 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Hepberg. Geschäftsanschrift: Fortstraße 7, 85120 Hepberg.
Sports Unlimited Stefan Roos GmbH, Weichering (Kohlstatt 7, 86706 Weichering). Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Sports Unlimited Production GmbH mit dem Sitz in Weichering und die Änderung des § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR. Die Sports Unlimited Production GmbH mit dem Sitz in Weichering (Amtsgericht Ingolstadt HRB 101880) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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